Hinweise


Wir weisen darauf hin, dass in keiner unserer Storys zum Wildcampen aufgefordert oder hingewiesen wird. Wir zeigen Orte zum verweilen, entspannen und um die Westerwälder Natur zu genießen.
Bitte verlassen Sie jeden Ort an dem Sie sich aufhalten, wie sie ihn vorgefunden haben. Schützen Sie die einzigartige Natur des Westerwaldes.


Wild campen: Die Rechtslage in Deutschland
In der Regel ist das Campieren an öffentlichen Orten mit Zelt oder Wohnmobil nicht erlaubt.

Wild campen: Rechtslage ist Ländersache
In Deutschland existiert keine einheitliche Regelung zum Wildcampen. Meist gibt das jeweilige Landes-Waldgesetz der einzelnen Bundesländer Aufschluss über die Rechtslage. 

Landeswaldgesetz Rheinland Pfalz

Wenn an dieser Stelle keine Informationen zu finden sind, greift in der Regel das Bundes-Waldgesetz. Generell lässt sich sagen, dass das Übernachten im Zelt oder Wohnmobil beziehungsweise Wohnwagen auf öffentlichem Gebiet verboten ist. Wenn Sie vorhaben, in Deutschland ein Zelt aufzuschlagen oder ein Wohnmobil abzustellen, um öffentlich zu campen, sollten Sie dies daher nur an speziell dafür gekennzeichneten Orten wie etwa Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen tun.

Landwirtschaftliche Flächen sind grundsätzlich verboten
Im gesamten Bundesgebiet dürfen Sie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht campen. Wer zum beispiel auf einem Feld übernachtet und dort durch das Aufstellen eines Zeltes Pflanzen zerstört, riskiert eine Schadensersatzklage des Besitzers. Für private Grundstücke gilt, dass Sie dort nur mit Einverständnis des Besitzers übernachten dürfen. Wer auf einem sichtbar abgegrenzten Grundstück – etwa durch einen Zaun oder eine Hecke – übernachtet und dafür keine Erlaubnis des Besitzers hat, begeht Hausfriedensbruch und somit eine Straftat.

Strafen fürs Wildcampen in Deutschland
"Normales" Wildcampen ist hierzulande keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld, dessen Höhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt. Wenn Sie beispielsweise in Rheinland Pfalz wild campen, droht ein Bußgeld von 16 bis 510 Euro. Deutlich teurer wird es in jedem Bundesland, wenn in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten campiert wird.

Die Grenze zur Straftat wird dann überschritten, wenn, wie oben beschrieben, unerlaubt auf abgegrenzten Privatgrundstücken geschlafen oder ein Schaden angerichtet wird. Empfindliche Strafen drohen zum Beispiel auch bei offenem Feuer, wie etwa einem Lagerfeuer auf öffentlichem und privaten Gebiet oder beim Schlagen von Feuerholz auf öffentlichem oder fremdem Areal.
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